Der Erwerb einer Immobilie im Ausland wirft häufig zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen auf.
Viele deutschsprachige Käufer möchten bereits vor Beginn des Kaufverfahrens wissen, welche Unterlagen erforderlich sind, wie der Ablauf organisiert wird und welche Besonderheiten das italienische Recht im Vergleich zu ihrem Heimatland vorsieht.
Unsere Notariatskanzlei begleitet seit vielen Jahren internationale Mandanten bei Immobiliengeschäften in Italien.
Wir betreuen regelmäßig Käufer aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie aus vielen weiteren Ländern und unterstützen sie während des gesamten Kaufprozesses.
Jedes Immobiliengeschäft ist individuell.
Manche Mandanten erwerben ein Ferienhaus oder eine Zweitwohnung.
Andere investieren in Wohn- oder Gewerbeimmobilien oder planen ihren dauerhaften Umzug nach Italien.
Auch internationale Erbfälle, Vollmachten oder familienrechtliche Fragestellungen können Teil eines Immobilienerwerbs sein.
Unser Ziel besteht darin, den gesamten rechtlichen Ablauf verständlich, transparent und zuverlässig zu gestalten.
Bereits vor der Beurkundung unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere bei:
- der Beantragung der italienischen Steuernummer (Codice Fiscale);
- der Vorbereitung sämtlicher erforderlicher Unterlagen;
- der Organisation zweisprachiger notarieller Urkunden, soweit gesetzlich zulässig;
- der Vorbereitung internationaler Vollmachten;
- der Koordination mit Banken, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Immobilienmaklern;
- der rechtlichen Vorbereitung grenzüberschreitender Immobiliengeschäfte.
Dabei legen wir großen Wert auf eine frühzeitige Planung.
Je früher die notwendigen Informationen vorliegen, desto effizienter können die rechtlichen Prüfungen durchgeführt und die Beurkundung vorbereitet werden.
Neben der individuellen Betreuung stellen wir unseren internationalen Mandanten eine umfangreiche juristische Online-Bibliothek zur Verfügung.
Dort finden Sie ausführliche Informationen über den Immobilienkauf in Italien, das italienische Notariat, steuerliche Fragen, internationale Erbfälle sowie zahlreiche weitere Themen.
Die vollständige Bibliothek wird in englischer Sprache geführt und regelmäßig aktualisiert.
Die deutschsprachigen Seiten dienen als Orientierungshilfe und erleichtern den Einstieg in unser internationales Informationsangebot.
Wenn Sie den Kauf, Verkauf oder die Übertragung einer Immobilie in Italien planen, stehen wir Ihnen gerne für eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Vorhabens zur Verfügung.
Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Projekt begleiten zu dürfen.